B2B-Fokus. Diese Bedingungen sind auf Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ausgelegt. Für Verbraucher gelten vorrangig zwingende Verbraucherschutzvorschriften, soweit ausnahmsweise überhaupt ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Vertragsbeziehungen zwischen („Anbieter“) und seinen Kunden im Bereich AI-Beratung, Systemkonzeption, Implementierung, Integration, Dokumentation, Schulung, Wartung und Support.
- Das Angebot richtet sich primär an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Projektblätter, Pflichtenhefte, Service-Level-Zusagen oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
2. Angebote und Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website, in Präsentationen oder in Unterlagen stellen regelmäßig noch kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
- Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Freigabe zustande.
- Angaben zu Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten, Leistungsumfängen, Modellfähigkeiten oder Integrationsmöglichkeiten stehen unter dem Vorbehalt der konkreten technischen, rechtlichen und organisatorischen Umsetzbarkeit im jeweiligen Einsatzfall.
3. Leistungsgegenstand
- Der Anbieter erbringt – je nach Beauftragung – insbesondere Analyse, Beratung, Konzeption, Implementierung, Konfiguration, Integration, Härtung, Dokumentation, Schulung, Testbetrieb, Übergabe sowie optionalen Support oder Monitoring.
- Gegenstand ist der jeweils vertraglich definierte Leistungsumfang. Nicht geschuldet sind ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere Rechtsberatung, verbindliche Compliance-Prüfungen, dauerhafte Betriebsführung, 24/7-Bereitschaft, vollständige IT-Sicherheits-Audits, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Zertifizierungen oder die Übernahme einer Hersteller- oder Produkthaftung für Drittkomponenten.
- Soweit Leistungen als laufende Unterstützung, Beratung oder Betriebsbegleitung geschuldet sind, handelt es sich im Zweifel um Dienstleistungen. Soweit ein konkret definierter Erfolg, eine abgrenzbare Implementierung oder ein bestimmtes Deliverable vereinbart ist, kann die Leistung ganz oder teilweise werkvertraglichen Charakter haben.
4. Projektlogik, Teilphasen und Änderungen
- Projekte können in Teilphasen gegliedert werden, insbesondere Analyse, Konzept, Implementierung, Testbetrieb und Übergabe. Teilleistungen dürfen gesondert angeboten, erbracht und abgerechnet werden.
- Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss, insbesondere neue Schnittstellen, zusätzliche Datenquellen, geänderte Rollenlogiken, erweiterte Supportpflichten oder zusätzliche Modellfunktionen, stellen einen Change Request dar und können zu angepassten Fristen, Mehrvergütung und einer geänderten Risikobewertung führen.
- Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung sachkundige Dritte oder Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden und keine anderslautende Vereinbarung besteht.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Ansprechpartner, Zugänge, Systeme, Testumgebungen, Daten, Freigaben und Mitwirkungsleistungen bereit.
- Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Dokumente, Prompts, Schnittstellenzugänge und Arbeitsanweisungen rechtmäßig genutzt und verarbeitet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich Fristen angemessen. Hierdurch verursachter Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
6. Besondere Bedingungen für lokale AI-Systeme und On-Prem-Installationen
- Bei lokalen oder kundenseitig betriebenen Systemen ist der Kunde, soweit nicht ausdrücklich ein Managed-Betrieb vereinbart wurde, verantwortlich für Hardware, Virtualisierung, Betriebssystem, Stromversorgung, Netzwerk, DNS, Firewall, Backup, Recovery, Patchmanagement, Zugangsschutz, Endpoint-Sicherheit und physische Zugriffskontrolle.
- Der Anbieter schuldet bei On-Prem- oder Edge-Installationen keinen permanent störungsfreien Betrieb unter allen Lastzuständen, sondern die im Vertrag definierte Einrichtung und – soweit vereinbart – Unterstützung bei Test, Härtung und Übergabe.
- Leistungsfähigkeit, Antwortqualität, Latenz, Speicherbedarf und Stabilität lokaler AI-Systeme hängen insbesondere von Datenqualität, Modellwahl, Hardwareausstattung, Lastprofil, Retrieval-Qualität, Netzwerktopologie und Drittkomponenten ab. Prognosen oder Benchmarks sind daher nur orientierend, soweit nicht ausdrücklich garantiert.
- Der Kunde bleibt für die inhaltliche Verwendung der Systemausgaben verantwortlich. AI-Ausgaben können unvollständig, fehlerhaft, verzerrt oder situativ ungeeignet sein und sind vor rechtlich, wirtschaftlich oder betrieblich kritischen Entscheidungen durch den Kunden angemessen zu prüfen.
7. Zulässige Nutzung, menschliche Kontrolle und Transparenz
- Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten oder eingerichteten Systeme nicht für rechtswidrige Zwecke, für verbotene Praktiken oder für Einsatzszenarien zu verwenden, die ohne zusätzliche rechtliche und organisatorische Prüfung ersichtlich unzulässig sind.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei reputationsrelevanten, personenbezogenen, sicherheitsrelevanten oder sonst kritischen Anwendungsfällen angemessene menschliche Kontrolle, Freigabe- oder Eskalationsmechanismen vorgesehen sind, sofern dies nach Art des Einsatzes geboten ist.
- Soweit das eingesetzte System direkt mit natürlichen Personen interagiert oder künstlich generierte Inhalte gegenüber Dritten eingesetzt werden, hat der Kunde die jeweils anwendbaren Transparenz-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten zu beachten.
- Der Anbieter kann Empfehlungen zur Rollenlogik, Freigabe, Protokollierung, AI-Literacy, Betriebsdokumentation und transparenten Nutzung aussprechen. Die tatsächliche operative Einhaltung im Kundensystem obliegt dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8. Drittkomponenten, Open Source und externe Modelle
- Leistungen des Anbieters können auf Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, APIs, Modellen, Frameworks, Hosting-, Netzwerk- oder Sicherheitsdiensten aufbauen. Für solche Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und Betriebsbedingungen der Drittanbieter.
- Der Anbieter haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit, Preisstabilität, Kompatibilität oder unveränderte Funktionsweise von Drittkomponenten, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
- Werden Drittkomponenten eingestellt, technisch verändert, rechtlich beschränkt oder sicherheitsbedingt unzumutbar, darf der Anbieter eine sachgerechte Anpassung oder einen Austausch gegen eine gleichwertige oder wirtschaftlich vertretbare Alternative vorschlagen. Mehrkosten werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgelöst, soweit sie nicht durch zwingende Sicherheits- oder Störungsabwehr veranlasst sind.
9. Daten, Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder ohne Vertragsverstoß allgemein bekannt werden.
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, für die inhaltliche Zulässigkeit der Datenquellen sowie für etwaige Informations-, Lösch-, Dokumentations- und Rechtsgrundlagenpflichten verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wurden.
10. Termine, Fristen und höhere Gewalt
- Angaben zu Liefer- und Umsetzungsterminen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Fristen verlängern sich angemessen bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden, bei Ausfällen von Drittanbietern, Lieferengpässen, Sicherheitsvorfällen, behördlichen Maßnahmen, Streik, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
- Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
11. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
- Ist eine Abnahme vorgesehen oder handelt es sich nach der Vereinbarung um eine werkvertragliche Leistung, wird der Anbieter die Fertigstellung anzeigen. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.
- Die Abnahme gilt insbesondere als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, die Abnahme ohne Benennung wenigstens eines wesentlichen Mangels verweigert oder sich innerhalb einer angemessenen, gesetzten Prüfungsfrist nicht erklärt.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot, Projektblatt oder Vertrag vereinbarten Preise. Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung, gilt die übliche, angemessene Vergütung.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Reisezeiten, Reisekosten, Versandkosten, externe Lizenzen, Hardware, Hosting, Fremdleistungen und sonstige projektbezogene Auslagen werden gesondert berechnet, soweit dies vereinbart oder objektiv erforderlich ist.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
- Vorbehaltlich vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das vertraglich vorausgesetzte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.
- Vorbekannte Methoden, Templates, Bibliotheken, Skripte, Automationsbausteine, Konfigurationsmuster, Blueprints, Know-how, Tools und allgemeine Lösungsansätze des Anbieters verbleiben beim Anbieter, auch wenn sie im Projekt verwendet wurden.
- Open-Source-Komponenten und Drittsoftware werden ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzbedingungen eingeräumt.
14. Mängelrechte
- Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.
- Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren und dem Anbieter unter Beschreibung der Umstände, Fehlersymptome, Reproduzierbarkeit und betroffenen Komponenten mitzuteilen.
- Der Anbieter erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden.
- Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn Störungen durch unsachgemäße Nutzung, nicht freigegebene Änderungen, ungeeignete Systemumgebungen, fehlerhafte Daten, Fremdeingriffe, fehlende Updates des Kunden oder durch Drittkomponenten außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters verursacht werden.
15. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit eine ausdrücklich übernommene Garantie betroffen ist.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde ordnungsgemäße, dem Risiko angemessene Datensicherungen durchgeführt hat und der Datenverlust auch bei einer solchen Sicherung nicht vermeidbar gewesen wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.
16. Laufzeit, Kündigung und Suspendierung
- Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Support-, Wartungs- oder Monitoring-Vereinbarungen, laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich nur, soweit dies vertraglich geregelt ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Der Anbieter darf Leistungen vorübergehend suspendieren, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist oder wenn eine Fortsetzung aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder missbrauchsbedingten Gründen unzumutbar wäre. Die berechtigten Interessen des Kunden sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
17. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen, soweit nicht strengere gesetzliche Formvorgaben gelten.